KULV

Zweite Stellungnahme des KULV zum Krisensicherheitsgesetz (KSG)

17.01.24 13:29 Kommentar(e) Von C_Poms

vom Kuratorium für Umfassende Landesverteidigung

Das überparteiliche und unabhängige Kuratorium für Umfassende Landesverteidigung begrüßt die Anstrengungen auf gesamtstaatlicher Ebene Strukturen und Prozesse zwecks Erhöhung der Resilienz zu erarbeiten. In verschiedensten Ressorts gibt es bereits Projekte zu Themen wie Blackout, Pandemie, Schutz kritischer Infrastruktur oder hybriden Bedrohungen. Basierend auf der ULV und entsprechend der Bundesverfassung forscht das KULV seit geraumer Zeit auf gesamtstaatlicher Ebene zur Thematik.

Österreich hat vor mehr als 35 Jahren im Zuge der Erstellung und Verfügung des Landesverteidigungsplanes die Umfassende Landesverteidigung (ULV) ins Leben gerufen. Die ULV (Geistige-, Wirtschaftliche-, Zivile- und Militärische Landesverteidigung) dient zeitlos zur Abwehr von gesamtstaatlichen Bedrohungen verschiedenster Art. Ein bewährtes Konzept, welches nach wie vor die volle rechtliche Gültigkeit besitzt, besonders nach dem gemeinsamen Beschluss zur Wiederbelebung der ULV im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) am 25.02.2022.

Aufgrund des sich verändernden geopolitischen Umfeldes, des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und veränderten, vielseitigeren Bedrohungen verlor die ULV an Bedeutung. Ihre Prinzipien sind jedoch unverändert und haben zeitlose Gültigkeit. Insbesondere ist es eine unveränderte Notwendigkeit, die verfassungsbestimmte Koordination auf strategischer Ebene durch den Bundeskanzler wieder einzufordern.

Dies bedeutet, dass aus Sicht des KULV diese Strukturen und Prozesse auf Ebene des Bundeskanzleramts und nicht im Innenministerium angesiedelt sein müssen. Nicht nur die strukturelle Abbildung, sondern auch die Prozesse müssen immer gesamtheitlich, also auf strategischer Ebene im Bundeskanzleramt ablaufen. Das entsprechende Element dafür, welches wie im KSG vorgesehen, die Politik beraten soll, muss umfassende Planungs-, Beurteilungs- und Beratungskapazität haben und muss von einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt geleitet werden. Gerade die Lehren aus der Pandemie zeigen den dringenden Bedarf an dieser Funktion. Ein gesamtstaatliches Lagezentrum (welches natürlich ebenfalls auf Ebene Bundeskanzleramt angesiedelt sein müsste) ist wesentliche Voraussetzung zur Schaffung von Beurteilungsgrundlagen, jedoch eher für eine Darstellung der Lage auf gesamtstaatlicher Ebene. Darüber hinaus muss die Fähigkeit zur Analyse, Antizipation und gesamtheitlichen Beurteilung gegeben sein, um eine bestmögliche ressortübergreifende und objektive Vorsorge und Führung in Krisen sicherzustellen.

Aus Sicht des KULV wäre eine Sektion ULV im Bundeskanzleramt mit einer Abteilung Lagebild, einer Abteilung Koordinierung und einer Abteilung NSR zu bilden. Diese Sektion verlangt nicht eine permanente personelle Abdeckung durch Arbeitsplätze im Bundeskanzleramt, sondern viel mehr die Implementierung eines funktionierenden Verbindungsdienstes. Sie verlangt eine klare Struktur mit Kompetenzen, einen Kern an Personen aller Ressorts zwecks Einbringung gesamtheitlicher Expertise und im Anlassfall die Aufwuchs Fähigkeit aus den Ressorts bzw. durch Experten.

C_Poms

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